Fast 95% aller deutschen Schüler nehmen jährlich an der sogenannten Fahrradprüfung / Radfahrausbildung teil. Auch für meine Tochter ist es nun soweit, dass eifrige vorbereiten auf die Prüfung geht los. Weißt du genau wie das Verkehrssichere Kinderfahrrad aussieht, was Pflicht und was nur Empfehlung ist?
Die Radfahrausbildung in der Schule
Zum Abschluss der Grundschule steht für die Kinder noch eine besondere Prüfung auf dem Stundenplan: Die Fahrradprüfung. Neben dem theoretischen Teil, wie Verkehrszeichen, steht auch die Praxis auf dem Plan. Wie man sich als Radfahrer richtig im Straßenverkehr zu verhalten hat, lernen die Kinder bereits in Grundschule. Das wichtigste an dem praktischen Teil ist die Verkehrssicherheit des Kinderfahrrads. Aber was genau braucht es dafür alles?
Vorschriften für das verkehrssichere Kinderfahrrad
Klingel: Sie sollte nicht zu leise sein und so angebracht sein, dass das Kind sie leicht erreichen kann.
Eine Hupe hingegen ist nicht erlaubt!
Bremsen: Es müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein (beim Kinderrad möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
Vordere Lampe: Das vordere Licht muss weiß sein und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Achtung: Blinkende Modelle sind nicht erlaubt!
Weißer Reflektor vorne: Der nach vorne gerichtet Reflektor muss vorhanden, darf aber auch im Frontlicht integriert sein.
Rotes Rücklicht: Am hinteren Ende des Rades muss ein rotes Rücklicht verbaut sein, welches auch eine Standlichtfunktion haben darf. Auch hier: Blinken verboten!
Roter Reflektor: Der rote Reflektor darf nicht dreieckig sein und muss nach hinten ausgerichtet sein. Wie beim weißen, darf auch der rote in die Lampe integriert sein.
Katzenaugen: Pro Laufrad sind zwei Speichenreflektoren Pflicht. Alternativ sind auch erlaubt: Reflektierende weiße Streifen an den Felgen oder reflektierende Speichenhülsen an jeder Speiche
Pedale: Die Pedale müssen rutschfest und festverschraubt sein. Jedes Pedal muss mit zwei Pedalrückstrahlern versehen sein – nach vorn und hinten.
Akkulampen für das Fahrrad – ja oder nein?
Nochmal das Thema Beleuchtung: Seit 2013 sind auch Front- und Rücklichter mit Akku- oder Batteriebetrieb erlaubt. Sie müssen allerdings das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes aufweisen (K-Nummer).
Bei Dämmerung und Dunkelheit müssen sie am Rad montiert sein!
Empfehlenswertes Zubehör zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Kettenschutz: Er verhindert das beispielweise keine Kleidung in die Kette gerät und es zum Sturz kommt
Gepäckträger: Ermöglicht das sichere Verstauen von Rucksack oder Ranzen
Schutzbleche: Schützen zuverlässig vor Schmutz und Regen, der von den Reifen aufgewirbelt wird
Gangschaltung: Ermöglicht dem Kind an Steigungen durch kleine Gänge leichter voran zu kommen
Fahrradständer: Da Kinderfahrräder meist teuer sind, sollte man sie nicht in die Ecke werfen, sondern auf einen Ständer abstellen.
Sicherheitslenker: Ein mit weichen und dicken Enden versehener Lenker schützt vor Verletzungen beim Sturz
Neues Fahrrad muss nicht zwingend Verkehrssicher sein!
Wenn du dich entschließt ein neues Kinderfahrrad zu kaufen, vertraue nicht blind darauf das es wirklich Verkehrssicher ist. Besonders bei günstigeren Angeboten ist Obacht zu halten. Häufig fehlt es mal an Kleinigkeiten, wie Speichenreflektoren oder sogar die Pedalreflektoren. Von daher unbedingt einen Blick auf die Verkehrssicherheit des Kinderfahrrads werfen. Es erspart euch gegebenenfalls viel Ärger!
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